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Zwangskonversionen

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Zu jung für die Ehe, alt genug für den Religionswechsel

Zwei hinduistische Schwestern im Alter von 13 und 14 Jahren, die in der pakistanischen Provinz Sindh mutmaßlich entführt, zum Islam bekehrt und verheiratet wurden, flehten ein Gericht an, sie nach Hause gehen zu lassen. Das Gericht schickte sie in eine Schutzunterkunft. In Sindh ist die Verheiratung eines Kindes eine Straftat. Für die Bekehrung eines Kindes gibt es dagegen keine Altersgrenze – daran erinnern Geistliche die Abgeordneten immer wieder.

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