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Pakistan: Kein Ahmadi darf sich als Muslim ausgeben – nicht einmal im Grab

Im September 2025 verhinderten Hardliner in einem pakistanischen Dorf die Beerdigung einer Ahmadi-Frau auf dem Friedhof, der ihrer Gemeinschaft 1947 zugewiesen worden war, und die Polizei leitete Verfahren gegen rund 30 Ahmadis ein. Pakistans eigene Menschenrechtskommission hat seither dokumentiert, wie Polizisten Grabsteine von Ahmadis zertrümmerten. Ein Jahr später werfen UN-Experten den Behörden Komplizenschaft vor.

Ein eigener Friedhof

Qudsia Tabassum, eine 55-jährige Ahmadi, starb am 21. September 2025 in der pakistanischen Provinz Punjab. Ihre Familie wollte sie auf dem Friedhof von Piru Chak beisetzen, einem Dorf bei Daska, das den Ahmadis nach der Teilung Britisch-Indiens 1947 zugewiesen worden war. Dort liegen rund 220 Ahmadi-Gräber. Auch etwa 100 andere Dorfbewohner ruhen dort: Die Ahmadis hatten sie aufgenommen, als ihre eigenen Gemeinschaften ihnen eine Grabstätte verweigerten. Hardliner unter Führung der Tehreek-e-Labbaik Pakistan (TLP), einer radikal-islamistischen Partei, verhinderten die Beerdigung, so die Gemeinschaft, und verkündeten, dass dort nie wieder ein Ahmadi begraben werde. Tagelang lag ihr Leichnam in einer Leichenhalle.

2022 hatte das Friedenskomitee des Bezirks schriftlich bestätigt, dass der Friedhof den Ahmadis zugewiesen worden war, und den stellvertretenden Bezirkskommissar gebeten, den Streit beizulegen. Lokale Beamte, so ein Vertreter der Gemeinschaft, rieten den Ahmadis lediglich, „die Sache auf sich beruhen zu lassen“.

Frieden, 14 Kilometer entfernt

Als die Familie es in der Nacht zum 25. September erneut versuchte, versuchte ein Mob, Häuser von Ahmadis zu stürmen, plünderte Geschäfte und zündete ein Motorrad an. Mehrere Menschen wurden verletzt. Daraufhin leitete die Polizei Verfahren gegen rund 30 Ahmadis ein. Die Verwaltung legte den Streit bei: Qudsia Tabassum wurde 14 Kilometer entfernt beigesetzt. Mindestens sechs Ahmadi-Beerdigungen waren bereits in zweieinhalb Jahren anderswohin verlegt worden. Zwischen dem 28. und 30. September setzte ein Mob von 200 bis 250 Menschen Geschäfte und Bauernhöfe von Ahmadis in Brand und brachte kurzzeitig Waffen der Polizei an sich. Diesmal leitete die Polizei ein Terrorismusverfahren gegen die Angreifer ein.

Nicht einmal auf dem Grabstein

Den Rest erledigt das Gesetz. 1974 erklärte das Parlament die Ahmadis zu Nichtmuslimen. Seit 1984 dürfen sie sich weder als Muslime bezeichnen noch etwas zur Schau stellen, das sie als solche kennzeichnet – Koranverse eingeschlossen. In einem Bericht vom März 2026 beschreibt Pakistans eigene Nationale Menschenrechtskommission, wie Polizisten und städtische Bedienstete Dutzende Grabsteine von Ahmadis zertrümmerten, nachdem die Entfernung ihrer islamischen Inschriften gefordert worden war, darunter mindestens 80 in Daska im Januar 2024. Selbst wenn die Polizei rasch eingreife, stellt die Kommission fest, neige sie dazu, die Ahmadis zu zerstreuen und ihnen zu raten, ihre Toten anderswo zu begraben.

Verboten – aus einem anderen Grund

Am 23. Oktober 2025 verbot Pakistan die TLP auf Grundlage seines Antiterrorgesetzes. Auslöser waren nicht die Ahmadis, sondern tödliche Zusammenstöße mit der Polizei bei einem propalästinensischen Marsch. Die Kommission verzeichnete daraufhin einen Rückgang religiös motivierter Angriffe auf Ahmadis. Am 7. September 2026 sahen UN-Menschenrechtsexperten keine Entspannung: Sie listeten anhaltende Angriffe auf Gebetsstätten der Ahmadis, geschändete Gräber und Festnahmen wegen Feiern zum Eid-Fest auf.

„Diese Angriffe finden unter stillschweigender Komplizenschaft der Behörden statt.“— UN-Menschenrechtsexperten, September 2026

Pakistans erster Nobelpreisträger, der Physiker Abdus Salam, war Ahmadi. Sein Grabstein bezeichnete ihn als ersten muslimischen Nobelpreisträger – bis die örtlichen Behörden ein Wort entfernen ließen.

Quellen

  1. 01 IANSianslive.in
  2. 02 The Hindu/PTIthehindu.com
  3. 03 Voicepkvoicepk.net
  4. 04 The Friday Timesthefridaytimes.com
  5. 05 National Commission for Human Rightsnchr.gov.pk
  6. 06 NPRnpr.org
  7. 07 OHCHRohchr.org
  8. 08 BBCbbc.co.uk

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