Pakistan beschlagnahmt die Bücher, nicht die Schützen
Allein im September wurde in der pakistanischen Provinz Punjab ein Ahmadi erschossen, zwei weitere wurden verletzt – Festnahmen wurden keine gemeldet. Das Bundesverfassungsgericht des Landes fand derweil die Zeit, ein Verbot der heiligen Schriften der Gemeinschaft zu bestätigen. So viel zu den Prioritäten.
Mirza Safdar Mahmood, 65, hatte am 2. September gerade seine Kfz-Werkstatt in Mandi Bahauddin verlassen, als zwei Männer das Feuer auf ihn eröffneten. Er starb noch am Tatort, nahe der Eidgah der Stadt, dem offenen Platz, auf dem sich Muslime zum Eid-Gebet versammeln. Der Ort ist von bitterer Ironie. Mahmood war Ahmadi, Mitglied einer Gemeinschaft, die sich als muslimisch versteht, dies nach pakistanischem Recht aber nicht sagen darf – und UN-Experten warnen, dass Ahmadis allein deshalb festgenommen werden können, weil sie das Eid-Fest begehen, selbst in den eigenen vier Wänden. Die Polizei erklärte der Tageszeitung Dawn, die Tat scheine gezielt gewesen zu sein. Feinde hatte er keine bekannten. Wohl aber einen Glauben, und der kann im Punjab genügen.
Am 19. September traf es Malik Mahmood Mubarak, 70, und seinen Sohn Ayaz, 40, die im Distrikt Sargodha auf dem Heimweg angeschossen wurden. Beide überlebten. Die Angreifer flohen auf einem nicht zugelassenen Motorrad, und die Polizei nahm pflichtschuldig am folgenden Tag eine Strafanzeige auf. Festnahmen wurden keine gemeldet. In einem Land, in dem religiös motivierte Morde nur selten mit einer Verurteilung enden, so die Menschenrechtsorganisation Voice of Pakistan Minority, „liest sich eine solche Anzeige weniger wie Gerechtigkeit als wie Papierkram“.
Untätig sind Pakistans Institutionen allerdings nicht. Wenige Tage vor den Schüssen in Sargodha bestätigte das Bundesverfassungsgericht das im Punjab geltende Verbot von Rohani Khazayeen, einer 23-bändigen Sammlung von Schriften des Gründers der Ahmadiyya-Bewegung, und befand, die Religionsfreiheit stehe unter dem Vorbehalt von Gesetz, öffentlicher Ordnung und Moral. Die Bücher sind seit 2014 beschlagnahmt, und dabei bleibt es. Kurz gesagt: Der Staat kann 23 Bände Theologie aufspüren. Ein nicht zugelassenes Motorrad bleibt außerhalb seiner Reichweite.
Nichts davon ist Zufall. 1974 entschied Pakistans Parlament eine theologische Frage per Verfassungsänderung und erklärte Ahmadis zu Nichtmuslimen. Die Paragrafen 298-B und 298-C des Strafgesetzbuchs machten ihren Glauben später zu einem Katalog von Straftaten: Einem Ahmadi, der sich als Muslim bezeichnet, drohen bis zu drei Jahre Haft. Die britische christliche Menschenrechtsorganisation CSW nennt sie die „institutionell und verfassungsrechtlich am stärksten unterdrückte“ Religionsgemeinschaft des Landes. Im Juni wurden in Rabwah, ebenfalls im Punjab, drei Ahmadis bei einem religiös motivierten Angriff verletzt.
Am 7. September vervollständigten UN-Experten das Bild: Angriffe auf Gebetsstätten der Ahmadis, geschändete Gräber, Behinderung des Eid-Festes, Festnahmen wegen religiöser Praxis, Hassrede. All das, so die Experten, geschehe unter „stillschweigender Mitwirkung der Behörden“. Sie forderten Islamabad auf, das Muster der Straflosigkeit zu durchbrechen und Gesetze zu überprüfen, die im Widerspruch zu seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen stehen. CSW wiederum verlangt, dass die internationale Gemeinschaft Pakistan zur Rechenschaft zieht.
So sieht es aus, wenn sich ein Staat zum Richter über den wahren Glauben aufschwingt. Das Gesetz überwacht die Bezeichnung, die Gerichte überwachen die Bücher – und die Schützen bleiben bislang dem Papierkram überlassen.