BlasphemieTodesstrafe

Gericht in Lahore fragt endlich, ob Facebook-Beiträge im Blasphemie-Berufungsverfahren eines Dozenten als Beweis gelten

Ein pakistanisches Gericht hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Zulässigkeit und Echtheit der digitalen Beweise zu begründen, auf deren Grundlage Junaid Hafeez verurteilt wurde. Der frühere Dozent sitzt seit 2019 wegen Blasphemie in der Todeszelle, sein Berufungsverfahren ist seit 2020 anhängig.

  • Der frühere Dozent Junaid Hafeez sitzt seit 2019 in der Todeszelle – wegen Facebook-Inhalten, die er veröffentlicht haben soll
  • Blasphemievorwürfe haben in Pakistan zu Lynchmorden geführt, einer von Hafeez’ Verteidigern wurde erschossen

In einer Entwicklung, die man sich rot im Kalender anstreichen sollte, hat ein pakistanisches Gericht am Dienstag die Staatsanwaltschaft aufgefordert darzulegen, ob digitale Beweise im Berufungsverfahren von Junaid Hafeez überhaupt zulässig sind. Der frühere Universitätsdozent war 2019 wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden. Seine Berufung wartet seit 2020 auf eine Entscheidung – was gemessen an den Maßstäben dieses Falls kaum als Verzögerung gilt.

Ob eine Facebook-Seite, die einem Mann zugeschrieben wird, tatsächlich von ihm stammt, mag dem unbefangenen Beobachter als ein Detail erscheinen, das man zweifelsfrei geklärt haben möchte, wenn ein Leben auf dem Spiel steht. Nun ja, besser spät als nie.

Ein Gesetz ohne Spielraum für Milde

Pakistans Blasphemiegesetze stellen eine Vielzahl von Handlungen unter Strafe, die als Beleidigung der Religion gelten. Wer wegen Beleidigung des Propheten Mohammed (Friede sei mit ihm) verurteilt wird, dem droht zwingend die Todesstrafe. Der Staat hat noch nie jemanden wegen Blasphemie hingerichtet. Nötig war das auch selten: Schon bloße Anschuldigungen haben Lynchmorde ausgelöst, und Verdächtige, ihre Anwälte sowie andere mit den Fällen verbundene Personen wurden bedroht und angegriffen. Menschenrechtsorganisationen zufolge macht es dieses Klima für Angeklagte schwer, einen Rechtsbeistand zu finden oder ein faires Verfahren zu erhalten.

Vom Hörsaal in Multan in die Einzelhaft

Hafeez arbeitete als Gastdozent an der Bahauddin-Zakariya-Universität in Multan, als er im März 2013 wegen Inhalten festgenommen wurde, die er angeblich auf Facebook veröffentlicht hatte. Die Sicherheitsbedenken waren so gravierend, dass sein Prozess, der im darauffolgenden Jahr begann, innerhalb eines Gefängnisses stattfand. 2014 wurde einer seiner Anwälte, Rashid Rehman, von Bewaffneten getötet, nachdem er wegen der Übernahme der Verteidigung bedroht worden war.

Nach wiederholten Vertagungen verurteilte ein Gericht in Multan Hafeez im Dezember 2019 zum Tode. Die 2020 eingelegte Berufung wurde 2021 auf Antrag der Verteidigung von der Kammer des Obersten Gerichts in Multan an dessen Hauptsitz in Lahore verlegt. Nach Angaben von Human Rights Watch wird Hafeez seit Juni 2014 in Einzelhaft gehalten.

Hausaufgaben für die Staatsanwaltschaft

Am Dienstag stellte eine mit zwei Richtern besetzte Kammer des Obersten Gerichts von Lahore den Parteien förmliche Ladungen zu und erklärte, sie erwarte von der Staatsanwaltschaft Ausführungen zur Zulässigkeit elektronischer Beweismittel, darunter eine Hafeez zugeschriebene Facebook-Seite. Laut Verteidiger Asad Jamal forderten die Richter die Staatsanwaltschaft zudem auf, sie von der Echtheit dieser digitalen Beweise zu überzeugen. Weder über die Beweise noch über die Verurteilung wurde eine Entscheidung getroffen.

Ich denke, dass heute bedeutende Fortschritte erzielt wurden. Das Gericht hat den Fall aufgegriffen, er wurde aufgerufen, und darüber hinaus hat das Gericht die zentralen Punkte benannt, auf die die Staatsanwaltschaft eingehen muss. Das Gericht hat sie angewiesen, die Kammer hinsichtlich der in der Berufung von Junaid Hafeez vorgebrachten Gründe zufriedenzustellen.— Asad Jamal gegenüber Arab News

„Das Gericht hat ausdrücklich erklärt, dass die Staatsanwaltschaft das Gericht von der Echtheit der digitalen Beweise bzw. der Beweise aus den sozialen Medien überzeugen muss“, fügte Jamal hinzu.

Wie gewohnt hat sich der nächste Schritt bereits verschoben: Die Kammer hatte erwogen, die Anhörung am 7. Oktober fortzusetzen, legte sie dann aber auf den 10. Oktober, nachdem der Anwalt des Klägers mehr Zeit zur Vorbereitung beantragt hatte.

„Ich bin zuversichtlich, dass sehr bald eine Entscheidung über diese Berufung fallen wird“, sagte Jamal.

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