BlasphemieTodesstrafe

Ihr Todesurteil ist uns wichtig. Bitte bleiben Sie in der Leitung

Sechseinhalb Jahre nachdem er ein Lied über WhatsApp geteilt hat, wartet ein junger nigerianischer Musiker noch immer darauf, dass der Oberste Gerichtshof seines Landes einen freien Nachmittag findet.

Fast überall auf der Welt ist das Schlimmste, was einem passieren kann, wenn man ein Lied über WhatsApp teilt, dass die Nachricht gelesen und nie beantwortet wird. Im Bundesstaat Kano im Norden Nigerias brachte genau das Yahaya Sharif-Aminu im März 2020 eine Festnahme ein. Seine Liedtexte wurden als blasphemisch eingestuft, ein Mob brannte das Haus seiner Familie nieder, und im August 2020 verurteilte ein höheres Scharia-Gericht den jungen Sufi-Musiker zum Tod durch den Strang – nach einem Prozess, in dem er nach Angaben seiner Anwälte keinen Anwalt hatte.

Was folgte, war eine Meisterklasse im Im-Kreis-Drehen. Das Obergericht des Bundesstaates Kano hob die Verurteilung aus Verfahrensgründen auf – und ordnete dann einen neuen Prozess wegen derselben Vorwürfe an. Im August 2022 bestätigte das Berufungsgericht sowohl den neuen Prozess als auch die Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 382(b) des Scharia-Strafgesetzbuchs von Kano. Sein Preis dafür, einen irregulären Prozess überlebt zu haben: das Recht auf einen zweiten. Hinter Gittern, ohne Kaution, den Galgen weiterhin vor Augen.

Im November 2022 landete die Berufung beim Obersten Gerichtshof. Eine erste Anhörung fand im September 2025 statt, gerade einmal 34 Monate später. Im November 2025 lagen alle Schriftsätze vor, der Fall war entscheidungsreif. Im Januar 2026 beantragten die Anwälte einen zügigen Verhandlungstermin. Die Geschäftsstelle forderte sie auf, einen förmlichen Antrag zu stellen. Sie stellten einen förmlichen Antrag. Die für den 25. Juni angesetzte Anhörung zu diesem Antrag wurde von der Liste gestrichen. Fälle, so erklärte die Geschäftsstelle, würden streng nach Eingangsdatum aufgerufen. Auf der Terminliste für September bis Dezember 2026 standen dann mehrere Berufungen, die nach seiner eingereicht worden waren. Streng der Reihe nach also. Nur eben nicht in dieser Reihenfolge.

Am 14. September versuchten es seine Anwälte unter der Leitung von Kola Alapinni erneut und schrieben an die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, Kudirat Kekere-Ekun, mit der Bitte, den Fall wieder auf die Liste zu setzen und zeitnah zu terminieren. Ihr Schreiben enthält einen Satz, den man über der Tür der Geschäftsstelle einmeißeln sollte: In einem Fall, in dem die Todesstrafe droht, sei „eine Verzögerung keine neutrale terminliche Unannehmlichkeit“.

Und es geht um mehr als um einen einzelnen Menschen. Die Berufung prüft die Blasphemie-Bestimmung von Kano an den verfassungsrechtlichen Garantien der Menschenwürde, der Religionsfreiheit und der Meinungsfreiheit sowie an den von Nigeria ratifizierten Verträgen. Ein Erfolg könnte einen Präzedenzfall gegen Blasphemiegesetze im gesamten Norden schaffen – Gesetze, die nach Ansicht seiner Unterstützer religiöse Minderheiten gefährden, Muslime wie Yahaya eingeschlossen. Laut ADF International, die seine Verteidigung unterstützt, haben Behördenvertreter des Bundesstaates Kano erklärt, ihn öffentlich hinrichten zu wollen, sollte er verlieren. Wenigstens einer in dieser Geschichte plant voraus.

Unterdessen wächst Yahayas Werkverzeichnis stetig. Zwei Entschließungen des Europäischen Parlaments, die seine Freilassung fordern. Eine Stellungnahme einer UN-Arbeitsgruppe, die seine Freilassung und Wiedergutmachung verlangt. Ein Urteil des westafrikanischen ECOWAS-Gerichtshofs vom April 2025, das die Bestimmung aus Kano für unvereinbar mit der Afrikanischen Charta und dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte erklärt und Nigeria auffordert, sie aufzuheben oder zu ändern. Ein UN-Sonderberichterstatter, der das Gesetz nach einem Besuch im Juni 2026 beanstandet. Eine beachtliche Diskografie. Nur ein Titel fehlt noch: seine Freilassung.

Nichts davon ist für den Obersten Gerichtshof bindend, räumen die Anwälte höflich ein. Der Kalender offenbar auch nicht. Sie warnen allerdings, dass die Welt jede weitere Verzögerung so deuten wird, dass Nigeria dem Konflikt zwischen den Scharia-Gesetzbüchern der Bundesstaaten und seiner eigenen Verfassung ausweicht. Vertagung scheint jedenfalls das einzige Urteil zu sein, auf das in diesem Fall Verlass ist.

Die nigerianische Verfassung verspricht ein faires Verfahren innerhalb angemessener Frist. Ein Lied zu teilen, dauerte Sekunden. Sechseinhalb Jahre später wartet sein Urheber noch immer auf einen Termin.

Bitte bleiben Sie weiterhin in der Leitung.

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