Pakistan: Volljährig per Erklärung
Im Oktober befassten sich der pakistanische Senat und das Föderale Verfassungsgericht mit den Fällen zweier Mädchen aus religiösen Minderheiten, die entführt, zum Islam konvertiert und verheiratet worden sein sollen. Die Senatoren erfuhren, dass die Polizei wegen einer Petition untätig geblieben war, die zwei Anwälte als gefälscht bezeichneten. Unterdessen will die religiöse Partei JUI-F erreichen, dass der Föderale Schariatsgerichtshof die Pubertät statt des 18. Lebensjahres darüber entscheiden lässt, wer heiraten darf.
Von einer Petition gestoppt
Am 19. Oktober forderten Abgeordnete der Minderheiten in der Provinzversammlung von Belutschistan die Rückkehr eines 14-jährigen Hindu-Mädchens, das in Sibi entführt, nach Sindh gebracht, zum Islam konvertiert und verheiratet worden sein soll. Nach dem Gesetz, das die Versammlung im vergangenen Jahr verabschiedet hat, darf eine 14-Jährige nicht rechtsgültig heiraten. Der Parlamentspräsident merkte an, falls sie vor Gericht geheiratet habe, müsse ihr Alter geprüft werden.
Am 29. Oktober befasste sich die Minderheitengruppe des Senats mit hochrangigen Polizeibeamten aus Belutschistan und Sindh mit dem offenbar selben Fall. Diese erklärten, man habe nichts unternommen, weil eine Verfassungsbeschwerde eingereicht worden sei. Der Präsident der Anwaltskammer des High Court bezeichnete die Mitteilung über diese Petition als gefälscht, und ein Anwalt am Obersten Gerichtshof erklärte, es sei keine Petition eingereicht worden und die Polizei habe sich nicht ernsthaft bemüht, das Mädchen zu finden. Einer der Beamten bat um sieben Tage Zeit. Der Staatsminister für religiöse Angelegenheiten verwies auf einen ehemaligen Abgeordneten, den die PPP (Pakistan Peoples Party) genau wegen solcher Aktivitäten ausgeschlossen hatte.
„Mian Mithu, der hinter alldem steckt, ist sehr mächtig.“— Kesoo Mal Khael Das, Minderheitengruppe des Senats, 29. Oktober 2026
Ohne Sitzstreik kein Verfahren
In Lasbela, ebenfalls in Belutschistan, wurde nach Angaben der hinduistischen NGO Pakistan Darawar Ittehad am 21. Oktober eine minderjährige Hindu aus Mirpurkhas bei einem muslimischen Großgrundbesitzer aufgefunden, mit dem sie nach ihrer Entführung und Konversion verheiratet worden sein soll. Die Organisation hat die Polizei aufgefordert, ein Verfahren einzuleiten, und plant für Dezember einen „großen Protest-Sitzstreik“. Ihr Vorsitzender Faqir Shiva Kachhi sagte der HRCP, 2025 seien 36 minderjährige Hindu-Mädchen entführt worden, in den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 bereits 32, und Aktivisten müssten vor Polizeiwachen Sitzstreiks abhalten, „nur damit eine Anzeige (FIR) aufgenommen wird“. In Tando Allahyar brauchte es mehr als einen Monat und einen Besuch von Gemeindevertretern auf der Wache, bis die Entführung zweier Hindu-Schwestern im Alter von 13 und 14 Jahren registriert wurde, die am 19. Oktober nach Hause zurückkehrten, auf Anordnung des Sindh High Court.
Achtzehn, eine unislamische Zahl
Islamabad und Belutschistan haben das Mindestheiratsalter 2025 auf 18 Jahre festgelegt, Punjab 2026, wie die HRCP festhält. Die Geistlichen wehren sich. Als das Parlament das Gesetz für Islamabad verabschiedete, befand der Rat für Islamische Ideologie, das Verfassungsorgan, das in Fragen des islamischen Rechts berät, es sei nicht mit dem Islam vereinbar, eine Ehe unter 18 Jahren als Vergewaltigung zu behandeln.
„Unzucht erleichtert und zugleich legitime Ehen erschwert.“— Maulana Fazlur Rehman, Vorsitzender der JUI-F, über das Gesetz für Islamabad, 1. Juni 2025
Im Juni 2026 beantragte seine Partei beim Föderalen Schariatsgerichtshof, das Gesetz teilweise für unvereinbar mit Koran und Sunna zu erklären. Ihre Petition verlangt, dass niemand mehr als Kind gilt, der die Pubertät erreicht hat oder – nach der hanafitischen Rechtsschule ersatzweise – 15 Jahre alt ist, und dass das Gericht die Klausel aufhebt, die das Zusammenleben mit einem minderjährigen Ehepartner im Rahmen einer gültigen Nikah als „Kindesmissbrauch“ einstuft. Dasselbe Gericht hatte 2023 entschieden, dass ein Mindestalter von 18 Jahren nicht im Widerspruch zum Islam steht. Die JUI-F spricht von einem Versehen.
Ihr Wort gegen ihre Urkunden
In Lahore verschwand am 29. Juli 2025 ein christliches Mädchen. Zwei Tage später erklärte sie vor einem Haftrichter, sie sei konvertiert und habe geheiratet, aus freiem Willen. Laut den von ihrer Familie angeführten Unterlagen der Meldebehörde NADRA war sie 12 Jahre alt. Anfang dieses Jahres bestätigte das Föderale Verfassungsgericht die Entscheidung, die sie bei dem Mann beließ; nach Angaben der HRCP hielt es sie für reif und ihre Unterlagen von NADRA und Gemeinderat für unzuverlässig. Ihre Familie sagt, polizeiliche Nachermittlungen hätten ergeben, dass die Heiratsurkunde gefälscht sei.
Am 21. Oktober verhandelte das Gericht den Überprüfungsantrag der Familie. Ihr Anwalt berief sich auf das Urteil des Föderalen Schariatsgerichtshofs von 2023 – genau jenes, das die JUI-F kippen will. Der amtierende Oberste Richter Hassan Azhar Rizvi merkte an, das Mädchen habe sich „vor Gericht für volljährig erklärt“, vor keiner Instanz sei zuvor ein Einwand gegen ihr Alter erhoben worden, und solche Streitigkeiten gehörten vor Familiengerichte. Ihre Geburtsurkunde, so der Anwalt vor Gericht, sei zehn Jahre zu spät ausgestellt worden. Die Verhandlung wurde ohne neuen Termin vertagt, da dem Mann wegen einer „unvollständigen Wohnadresse“ nichts zugestellt werden konnte.
„Wir wissen nicht, wo sie sie festhalten.“— Die Mutter des Mädchens in einem Video, gezeigt bei einer Begleitveranstaltung des UN-Menschenrechtsrats, Genf, 6. Oktober 2026
Ihre Geburtsurkunden waren unzuverlässig. Die Adresse des Mannes, bei dem das Gericht sie ließ, war, wie sich nun herausstellt, unvollständig.

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